Warum E-Autos wieder gefördert werden?
Elektro- und Hybridfahrzeuge sind zentrale Bausteine für saubere Mobilität und Klimaschutz. Die Förderung soll die Luft in unseren Städten verbessern, die deutsche Automobilindustrie zukunftsorientiert unterstützen, den Umstieg attraktiver und vor allem zugänglicher gestalten.
Was Sie wissen müssen
Ab wann startet die Prämie?
Das neue Programm der Bundesregierung betrifft Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 neu zugelassen werden. Die Förderung kann voraussichtlich ab Mai 2026 beantragt werden und gilt rückwirkend für die Neuzulassung.
Ihre Vorteile auf einen Blick
• Bis zu 6.000 € Förderung pro Fahrzeug
• Gültig für Kauf und Leasing
• Unabhängig vom Listenpreis
• Förderung auch rückwirkend für Zulassungen ab 01.01.2026
• Digitale Antragstellung ab Mai 2026
Wer ist förderberechtigt?
• Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 80.000 €
• Erhöhung der Einkommensgrenze um 5.000 € pro Kind
• Nachweis über Steuerbescheide der letzten zwei Jahre
Welch Fahrzeuge werden gefördert?
• Reine batterieelektrische Fahrzeuge
• Plug-in-Hybride oder Fahrzeuge mit Range Extender, wenn
> der CO2-Ausstoß max. 60 g/km beträgt oder
> die elektrische Reichweite mind. 80 km beträgt
• Das Fahrzeug muss mindestens 36 Monate gehalten werden
Förderungen im Überblick
Förderung für reine E-Autos
SO SETZT SICH DIE FÖRDERUNG ZUSAMMEN
Basisförderung
• 3.000 € für Elektrofahrzeuge
Zusatzförderung
• +1.000 € bei Einkommen bis 60.000 €
• +1.000 € zusätzlich bei Einkommen bis 45.000 €
• +500 € pro Kind (max. 1.000 €)
Gesamtförderung: 3.000 € bis 6.000 €
Förderung für Plug-In-Hybride und Range-Extender
SO SETZT SICH DIE FÖRDERUNG ZUSAMMEN
Basisförderung
• 1.500 € für Plug-in-Hybride / Range Extender
Zusatzförderung
• +1.000 € bei Einkommen bis 60.000 €
• +1.000 € zusätzlich bei Einkommen bis 45.000 €
• +500 € pro Kind (max. 1.000 €)
Gesamtförderung: 1.500 € bis 4.500 €
Antrag & Ablauf
• Antragstellung nach Zulassung des Fahrzeugs
• Antrag spätestens 12 Monate nach Zulassung
• Online-Portal startet voraussichtlich Mai 2026
• Förderung kann rückwirkend beantragt werden
Damit Sie von der Förderung so einfach wie möglich profitieren, begleiten wir Sie Schritt für Schritt. Als weltweit erster und einziger Betrieb haben wir die „goTOzero“-Zertifizierung im erweiterten ESG-Umfang mit Gold-Status erhalten. Ein Auszeichnung auf die wir sehr stolz sind und zeigt, dass wir in Sachen Nachhaltigkeit und Beratung Maßstäbe setzen.
Auch hier gilt: Kauf kein Auto, bevor du bei AZF warst!
AZF NACHHALTIGKEIT
STRATEGISCH DENKEN. NACHHALTIG HANDELN.
Hier mehr über die AZF-Nachhaltigkeit erfahren: https://pdf.azf-gruppe.de/Marketing/Nachhaltigkeit/
Fragen und Antworten zur E-Förderung: https://www.bundesumweltministerium.de/foerderung/fragen-und-antworten-zur-e-auto-foerderung